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HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 507

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 597/14, Beschluss v. 25.03.2015, HRRS 2015 Nr. 507


BGH 5 StR 597/14 - Beschluss vom 25. März 2015

Berichtigung eines offensichtlichen Auslassungsversehens.

§ 260 StPO

Entscheidungstenor

Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.

HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 507

Bearbeiter: Christian Becker