HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 507
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2015 Nr. 507, Rn. X
Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.