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HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 353

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 636/13, Beschluss v. 21.01.2014, HRRS 2014 Nr. 353


BGH 5 StR 636/13 - Beschluss vom 21. Januar 2014 (LG Lübeck)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Oktober 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Die rechtsfehlerhafte Annahme einer natürlichen Handlungseinheit hinsichtlich der neun Diebstahlstaten im Fall 2 beschwert den Angeklagten angesichts der maßvollen Einzelstrafe nicht.

HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 353

Bearbeiter: Christian Becker