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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 1272

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 410/11, Beschluss v. 09.11.2011, HRRS 2011 Nr. 1272


BGH 5 StR 410/11 - Beschluss vom 9. November 2011 (LG Hamburg)

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beschränkung der Revision).

§ 64 StGB; § 344 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. Juli 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Der Beschwerdeführer hat die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB wirksam von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen.

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 1272

Bearbeiter: Ulf Buermeyer