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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 630

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 118/11, Beschluss v. 03.05.2011, HRRS 2011 Nr. 630


BGH 5 StR 118/11 - Beschluss vom 3. Mai 2011 (LG Zwickau)

Aufklärungshilfe (tatsächliche Ausübung des tatrichterlichen Ermessens).

§ 46b StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 21. Dezember 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Der Senat entnimmt der Wendung auf UA S. 20, dass das Landgericht hinsichtlich der Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (§ 46b Abs. 1 StGB) eine Strafrahmenverschiebung nicht vornehmen wollte. Dies hält sich noch im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens. Eine deutlichere Abhandlung der Problematik wäre freilich wünschenswert gewesen.

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 630

Bearbeiter: Ulf Buermeyer