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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 367

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 79/10, Beschluss v. 23.03.2010, HRRS 2010 Nr. 367


BGH 5 StR 79/10 - Beschluss vom 23. März 2010 (LG Neuruppin)

Überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung (Vorsatz).

§ 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 5. November 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Mit der Nichtannahme bedingten Vorsatzes hinsichtlich der nicht geringen Menge Betäubungsmittel überspannt das Landgericht die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei weitem. Dass der Angeklagte nicht (auch) wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verurteilt worden ist, beschwert diesen jedoch nicht.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 367

Bearbeiter: Ulf Buermeyer