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HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 894

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 312/09, Beschluss v. 01.09.2009, HRRS 2009 Nr. 894


BGH 5 StR 312/09 - Beschluss vom 1. September 2009 (LG Potsdam)

Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung; Leistungsverhalten; Sachverständiger; eigene Sachkunde).

§ 21 StGB; § 244 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. April 2009 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Mit Rücksicht auf das festgestellte und von der Strafkammer zureichend erörterte Leistungsverhalten der zur Tatzeit erheblich alkoholisierten Angeklagten, insbesondere ihre gelungene Flucht über den Balkon der im zweiten Obergeschoss gelegenen Tatwohnung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81; Fischer, StGB 56. Aufl. § 20 Rdn. 24), stellt sich die Ablehnung der Voraussetzungen des § 21 StGB ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen noch nicht als durchgreifender Rechtsfehler dar.

HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 894

Bearbeiter: Ulf Buermeyer