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HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 125

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 561/08, Beschluss v. 09.12.2008, HRRS 2009 Nr. 125


BGH 5 StR 561/08 - Beschluss vom 9. Dezember 2008 (LG Potsdam)

Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentliche Strafmilderung bei lückenloser Observation des Tatgeschehens).

§ 29 BtMG; § 46 StGB

Leitsatz des Bearbeiters

Die lückenlose Observation des Tatgeschehens ist beim Betäubungsmittelhandel ein wesentlicher Strafmilderungsgrund (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 - und vom 22. Mai 2006 - 5 StR 177/06).

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten S. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19. Juni 2008 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Angesichts der Erwägungen zur mangelnden Gefährdung von Drogenkonsumenten (UA S. 16) schließt der Senat aus, dass das Landgericht den wesentlichen Strafmilderungsgrund lückenloser Observation des Tatgeschehens (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 - und vom 22. Mai 2006 - 5 StR 177/06), dessen Voraussetzungen es festgestellt hat, unbeachtet gelassen hat.

HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 125

Bearbeiter: Karsten Gaede