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HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 285

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 428/08, Beschluss v. 27.01.2009, HRRS 2009 Nr. 285


BGH 5 StR 428/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Görlitz)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision.

§ 44 StPO; § 45 StPO

Entscheidungstenor

Das Gesuch des Verurteilten, ihm nach dem Senatsbeschluss vom 16. September 2008 (§ 349 Abs. 2 StPO) zur Nachholung von Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung seiner Revision gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 14. April 2008 zu gewähren, wird als unzulässig verworfen. Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 30. Dezember 2008 verwiesen.

HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 285

Bearbeiter: Ulf Buermeyer