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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 607

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 356/03, Beschluss v. 13.05.2004, HRRS 2004 Nr. 607


BGH 5 StR 356/03 - Beschluss vom 13. Mai 2004 (LG Leipzig)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 21. Januar 2003 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat merkt an: Den Antrag auf "die Durchführung einer Maßnahme zur Sicherung von daktyloskopischen und genetischen Spuren" vom 26. November 2002 hat das Landgericht durch Beschluß vom 27. November 2002 rechtsfehlerfrei abgelehnt.

HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 607

Bearbeiter: Karsten Gaede