hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 182/03, Beschluss v. 29.07.2003, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 StR 182/03 - Beschluss vom 29. Juli 2003

Berichtigung wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens.

 

Entscheidungstenor

Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 2. Juli 2003 wird zu 2b aa) wegen offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, daß der Angeklagte D wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub verurteilt ist

Bearbeiter: Karsten Gaede