Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 182/03, Beschluss v. 29.07.2003, HRRS-Datenbank, Rn. X
Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 2. Juli 2003 wird zu 2b aa) wegen offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, daß der Angeklagte D wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub verurteilt ist
Bearbeiter: Karsten Gaede