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Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 ARs 26/01, Beschluss v. 24.10.2001, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 ARs 26/01 Beschluss vom 24. Oktober 2001 (Anfrage)

Sícherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage; Anschlussbefugnis

§ 413 StPO; § 395 StPO

Leitsatz des Bearbeiters

Die Nebenklage ist auch im Sicherungsverfahren zulässig.

Entscheidungstenor

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Oktober 2001 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG beschlossen:

Trotz der Ausführungen von Festschrift für MeyerGoßner S. 705 ff., gibt der Senat seine der beabsichtigten Entscheidung des 1 . Strafsenats entgegenstehende Rechtsprechung auf.

Bearbeiter: Karsten Gaede