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Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 593/01, Beschluss v. 22.01.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 StR 593/01 - Beschluss vom 22. Januar 2002 (LG Berlin)

Prostitution; milderes Gesetz; Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten

§ 2 Abs. 3 StGB; § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 181 StGB n.F.

Entscheidungstenor

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Mai 2001 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben

a) im Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution (III. der Urteilsgründe),

b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe.

2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Förderung der Prostitution und wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt (Einzelstrafen: ein Jahr und drei Monate, sechs Monate und zwei Jahre und drei Monate).

Nach der zum Zeitpunkt der Verurteilung noch geltenden Gesetzesfassung hat das Landgericht den Angeklagten zutreffend auch der Förderung der Prostitution gemäß § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB für schuldig befunden. Der Schuldspruch kann jedoch insoweit keinen Bestand haben, weil nach Art. 2 Nr. 2 Buchst. b) cc) des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 3983) der Straftatbestand des § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB entfallen ist. Diese gemäß § 354a StPO i.V.m. § 2 Abs. 3 StGB vom Revisionsgericht zu beachtende Gesetzesänderung führt zur Aufhebung des Schuldspruchs insoweit und damit zum Wegfall der für diesen Fall verhängten Einzelstrafe von sechs Monaten. Dies zieht die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe nach sich.

Bearbeiter: Karsten Gaede