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Bearbeiter: Stephan Schlegel

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 543/01, Beschluss v. 20.02.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 StR 543/01 - Beschluss vom 20. Februar 2002

Fassungsversehen.

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Entscheidungstenor

In den Gründen des Senatsbeschlusses vom 9. Januar 2002 wird wegen eines Fassungsversehens unter 3. a) der letzte Satz des zweiten Absatzes (S. 4/5 des Beschlusses) wie folgt abgeändert: Bei dieser Sachlage war auch der Beobachtung und Beurteilung der alkoholbedingten Beeinträchtigung der Angeklagten durch zwei Zeuginnen nach der Tat - und damit möglicherweise nach gewisser aufgrund wahrgenommener Tatfolgen eingetretener Ernüchterung - ausschlaggebende Bedeutung nicht zuzubilligen.

Bearbeiter: Stephan Schlegel