hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 955

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 466/08, Beschluss v. 21.10.2008, HRRS 2008 Nr. 955


BGH 4 StR 466/08 - Beschluss vom 21. Oktober 2008 (LG Dessau-Roßlau)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 18. Juni 2008 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass zehn Tage Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten angerechnet werden. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 955

Bearbeiter: Karsten Gaede