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HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 118

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 550/07, Beschluss v. 08.01.2008, HRRS 2008 Nr. 118


BGH 4 StR 550/07 - Beschluss vom 8. Januar 2008 (LG Dessau)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau vom 21. Mai 2007, soweit es den Angeklagten betrifft, aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. November 2007 im Maßregelausspruch dahin geändert, dass zwei Jahre und sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel vollstreckt werden. Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 118

Bearbeiter: Karsten Gaede