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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 993

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 442/07, Beschluss v. 09.10.2007, HRRS 2007 Nr. 993


BGH 4 StR 442/07 - Beschluss vom 9. Oktober 2007 (LG Bielefeld)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 11. Mai 2007 dahingehend ergänzt, dass die in Estland erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 1 auf die Strafe angerechnet wird; im Übrigen wird die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 993

Bearbeiter: Karsten Gaede