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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 878

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 363/07, Beschluss v. 30.08.2007, HRRS 2007 Nr. 878


BGH 4 StR 363/07 - Beschluss vom 30. August 2007 (LG Saarbrücken)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. März 2007 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte der schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen, des Diebstahls mit Waffen in 14 Fällen sowie des versuchten Diebstahls mit Waffen in sieben Fällen schuldig ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 878

Bearbeiter: Karsten Gaede