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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 622

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 245/07, Beschluss v. 12.06.2007, HRRS 2007 Nr. 622


BGH 4 StR 245/07 - Beschluss vom 12. Juni 2007 (LG Dortmund)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 31. Januar 2007 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung entfällt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 622

Bearbeiter: Karsten Gaede