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Bearbeiter: Rocco Beck

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 546/97, Beschluss v. 25.08.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 3 StR 546/97 - Beschluß v. 25. August 1999 (LG Mönchengladbach)

Ablehnung des Antrags auf Ergänzung eines früheren Senatsurteils

 

Entscheidungstenor

Der Antrag auf Ergänzung des Urteils des Senats vom 11. Februar 1998 wird abgelehnt.

Gründe

Der Senat hat durch Urteil vom 11. Februar 1998 auf die zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 17. Januar 1997, soweit es den Angeklagten N. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Eine vom Verteidiger des Angeklagten beantragte Ergänzung der Entscheidungsformel ist nicht möglich. Die ebenfalls beantragte Einholung dienstlicher Äußerungen von am Revisionsverfahren beteiligten Personen unterbleibt deshalb.

Bearbeiter: Rocco Beck