hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 327

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 448/13, Beschluss v. 18.02.2014, HRRS 2014 Nr. 327


BGH 3 StR 448/13 - Beschluss vom 18. Februar 2014 (LG Stade)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 2. September 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat, jedoch wird

die in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 angerechnet und

der Angeklagte im Übrigen freigesprochen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 327

Bearbeiter: Christian Becker