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HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 939

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 384/06, Beschluss v. 26.10.2006, HRRS 2006 Nr. 939


BGH 3 StR 384/06 - Beschluss vom 26. Oktober 2006 (LG Düsseldorf)

Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft (Niederlande; 1:1).

§ 51 Abs. 4 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2006 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 angerechnet. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 939

Bearbeiter: Ulf Buermeyer