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HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 608

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 221/06, Beschluss v. 29.06.2006, HRRS 2006 Nr. 608


BGH 3 StR 221/06 - Beschluss vom 29. Juni 2006 (LG Düsseldorf)

Unzulässige Revision (Wochenfrist für die Einlegung).

§ 341 Abs. 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2006 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt:

"Das Rechtsmittel des Angeklagten ist unzulässig, weil es nicht innerhalb der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO eingelegt wurde. Das angefochtene Urteil wurde am Freitag, den 24. Februar 2006, in Anwesenheit des Angeklagten verkündet. Die Frist zur Einlegung der Revision endete demzufolge mit dem Freitag, dem 3. März 2006. Das durch Telefax eingelegte Rechtsmittel ist am 4. März 2006 und damit verspätet beim Landgericht eingegangen."

Dem tritt der Senat bei.

HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 608

Bearbeiter: Ulf Buermeyer