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HRRS-Nummer: HRRS 2005 Nr. 797

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 292/05, Beschluss v. 15.09.2005, HRRS 2005 Nr. 797


BGH 3 StR 292/05 - Beschluss vom 15. September 2005 (LG Flensburg)

Anrechnung in Dänemark erlittener Haft (Verhältnis 1:1).

§ 51 Abs. 3 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 14. März 2005 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der in Dänemark erlittene Freiheitsentzug im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2005 Nr. 797

Bearbeiter: Ulf Buermeyer