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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 95/03, Beschluss v. 16.12.2003, HRRS 2004 Nr. 127


BGH 3 StR 95/03 - Beschluss vom 16. Dezember 2003 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.

Gründe

Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.

HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127

Bearbeiter: Karsten Gaede