HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 95/03, Beschluss v. 16.12.2003, HRRS 2004 Nr. 127
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.
Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.
HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127
Bearbeiter: Karsten Gaede