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Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 515/98, Beschluss v. 15.01.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 2 ARs 515/98 - Beschluss vom 15. Januar 1999 (AG Düsseldorf, LG Koblenz)

Verfahrensverbindung zwischen noch anhängigem und bereits gem. § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestelltem Verfahren nicht sachdienlich

§ 2 Abs. 1 StPO; § 153a Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Verbindung des beim Amtsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahrens 116 Cs 18 Js 1308/98 zu dem Verfahren 4 KI-s 2105 Js 32255/95 des Landgerichts Koblenz wird abgelehnt.

Gründe

Die vom Amtsgericht Düsseldorf erstrebte Verfahrensverbindung ist nicht sachdienlich, weil das Landgericht Koblenz das Verfahren gegen die Angeklagte N. mit Beschluß vom 5. Januar 1999 gemäß § 153 a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat.

Bearbeiter: Ulf Buermeyer