Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 515/98, Beschluss v. 15.01.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X
Die Verbindung des beim Amtsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahrens 116 Cs 18 Js 1308/98 zu dem Verfahren 4 KI-s 2105 Js 32255/95 des Landgerichts Koblenz wird abgelehnt.
Die vom Amtsgericht Düsseldorf erstrebte Verfahrensverbindung ist nicht sachdienlich, weil das Landgericht Koblenz das Verfahren gegen die Angeklagte N. mit Beschluß vom 5. Januar 1999 gemäß § 153 a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat.
Bearbeiter: Ulf Buermeyer