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HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 573/16, Beschluss v. 07.12.2017, HRRS 2018 Nr. 57


BGH 2 StR 573/16 - Beschluss vom 7. Dezember 2017

Berichtigung des Senatsbeschlusses.

 

Entscheidungstenor

Der Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass der erste Satz des ersten Absatzes der Gründe (Tz. 1) lautet:

„Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.“

HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner