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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 606

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 157/10, Beschluss v. 09.06.2010, HRRS 2010 Nr. 606


BGH 2 ARs 157/10 2 AR 88/10 - Beschluss vom 9. Juni 2010 (AG Remscheid; AG Betzdorf)

Unzweckmäßige Abgabe der Sache

§ 42 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 26. Februar 2010 wird aufgehoben. Das Amtsgericht Remscheid ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.

Gründe

Die Abgabe des Verfahrens an das für den jetzigen Wohnort des inzwischen 30-jährigen, zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten H. zuständige Amtsgericht Betzdorf gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist aus den vom Generalbundesanwalt zutreffend dargelegten Gründen offensichtlich nicht zweckmäßig.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 606

Bearbeiter: Karsten Gaede