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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 697

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 252/10, Beschluss v. 07.07.2010, HRRS 2010 Nr. 697


BGH 2 StR 252/10 - Beschluss vom 7. Juli 2010 (LG Gießen)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 11. Januar 2010 wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ist, als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 697

Bearbeiter: Karsten Gaede