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HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 766

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 192/09, Beschluss v. 17.06.2009, HRRS 2009 Nr. 766


BGH 2 StR 192/09 - Beschluss vom 17. Juni 2009 (BGH)

Unbegründete Anhörungsrüge.

§ 356a StPO

Entscheidungstenor

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 3. Juni 2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Gründe

Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 2. Juni 2009 wurde bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt.

HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 766

Bearbeiter: Karsten Gaede