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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 408

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 70/07, Beschluss v. 23.03.2007, HRRS 2007 Nr. 408


BGH 2 ARs 70/07 / 2 AR 52/07 - Beschluss vom 23. März 2007

Abgabe (Verlegung des Aufenthalts nach Erhebung der Anklage; Zweckmäßigkeit).

§ 42 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - Homburg vom 22. Januar 2007 wird aufgehoben. Das Amtsgericht Homburg bleibt für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig.

Gründe

Die Voraussetzungen einer Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Hamburg waren nicht gegeben, weil die Angeklagte ihren Aufenthalt nicht nach Erhebung der Anklage dorthin verlegt hat. Aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift an den Senat zutreffend dargelegten Gründen sprechen auch Zweckmäßigkeitserwägungen nicht für eine Übertragung der Zuständigkeit von dem Amtsgericht Homburg auf das Amtsgericht Hamburg.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 408

Bearbeiter: Ulf Buermeyer