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HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 905

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 312/06, Urteil v. 11.10.2006, HRRS 2006 Nr. 905


BGH 2 StR 312/06 - Urteil vom 11. Oktober 2006 (LG Trier)

Fahrlässige Tötung (Strafaussetzung zur Bewährung).

§ 222 StGB; § 56 StGB

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 23. Februar 2006 werden verworfen.

Die den Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen fährlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit der auf die Sachrüge gestützten Revision allein gegen die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafen zur Bewährung.

Das Rechtsmittel ist aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift der Bundesanwaltschaft vom 31. Juli 2006 unbegründet.

HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 905

Bearbeiter: Ulf Buermeyer