hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 174

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 347/03, Beschluss v. 21.01.2004, HRRS 2004 Nr. 174


BGH 2 ARs 347/03 - Beschluss vom 21. Januar 2004

Antwort auf einen Anfragebeschluss (unterschiedliche Auffassungen im Gesamtsenat); Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs; Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Symptomtat; verkehrsspezifische Anlasstat; potentielle Gefährlichkeit; außergesetzliche Regelvermutung; Indiztat; Betriebsgefahr).

§ 69 StGB Abs. 1 StGB; § 44 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG

Entscheidungstenor

Der Senat hat zu den in der Anfrage angesprochenen Fragen im Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 - ausführlich, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 13. Mai 2003 - 1 StR 113/03 - Stellung genommen. Im Gesamtsenat bestehen insoweit unterschiedliche Auffassungen.

Eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen mit den aufgeworfenen Rechtsfragen wäre nach Ansicht des Senats im Hinblick auf deren grundsätzliche Bedeutung und im Interesse einer baldigen Klärung für die Praxis wünschenswert.

HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 174

Bearbeiter: Ulf Buermeyer