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Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 341/02, Beschluss v. 06.11.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 2 ARs 341/02 - Beschluss vom 6. November 2002 (LG Duisburg, AG Mannheim)

Keine Sachdienlichkeit einer Verfahrensverbindung, wenn in beiden Einzelverfahren Termine zur Hautverhandlung bereits unmittelbar bevorstehen.

§ 2 StPO; § 3 StPO; § 4 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Verbindung des bei dem Amtsgericht Mannheim anhängigen Verfahrens 1 Ls (807 Js 2467/2002) AK 78/02 zu dem Verfahren 34 KLs 21/02 des Landgerichts Duisburg wird abgelehnt.

Gründe

Die von dem Angeklagten erstrebte Verfahrensverbindung ist schon deshalb nicht sachdienlich, weil in beiden Verfahren die Hauptverhandlungstermine unmittelbar bevorstehen, so daß die Verbindung der Verfahren, von dem sich das eine offensichtlich auch gegen einen Mitangeklagten richtet, zu einer Verfahrensverzögerung führen würde.

Bearbeiter: Ulf Buermeyer