Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 341/02, Beschluss v. 06.11.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X
Die Verbindung des bei dem Amtsgericht Mannheim anhängigen Verfahrens 1 Ls (807 Js 2467/2002) AK 78/02 zu dem Verfahren 34 KLs 21/02 des Landgerichts Duisburg wird abgelehnt.
Die von dem Angeklagten erstrebte Verfahrensverbindung ist schon deshalb nicht sachdienlich, weil in beiden Verfahren die Hauptverhandlungstermine unmittelbar bevorstehen, so daß die Verbindung der Verfahren, von dem sich das eine offensichtlich auch gegen einen Mitangeklagten richtet, zu einer Verfahrensverzögerung führen würde.
Bearbeiter: Ulf Buermeyer