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Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 307/02, Beschluss v. 23.10.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 2 StR 307/02 - Beschluss vom 23. Oktober 2002 (LG Bad Kreuznach)

Klarstellung des Tenors.

§ 349 StPO

Entscheidungstenor

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 4. September 2002 wird dahin klargestellt, daß das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 7. März 2002 mit den Feststellungen aufgehoben ist, soweit der Angeklagte nicht freigesprochen wurde.

Bearbeiter: Ulf Buermeyer