Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 ARs 322/01, Beschluss v. 20.12.2001, HRRS-Datenbank, Rn. X
1. Der Abgabebeschluß des Amtsgerichts Bielefeld - Jugendrichter als Vollstreckungsleiter - vom 17. Oktober 2001 wird aufgehoben.
2. Dieses Gericht bleibt weiterhin für die Vollstreckung des Urteils des Amtsgerichts Bielefeld vom 31. Mai 2001 - 191 Ds 51 Js 15/01 - zuständig.
Wichtige Gründe für die Abgabe i.S.v. § 85 Abs. 5 JGG sind - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - nicht gegeben.
Bearbeiter: Karsten Gaede