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Bearbeiter: Stephan Schlegel

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 221/99, Beschluss v. 02.02.2000, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 1 StR 221/99 - Beschluß vom 2. Februar 2000

Berichtigung

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Entscheidungstenor

Die Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 18. November 1999 werden wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers in III. 1. dahin geändert, daß es auf Seite 11 des Urteils letzter Satz in Ab-satz 1 an Stelle von 975.000 DM heißt: "in Höhe von zehn Millionen Escudos, rund 97.500 DM, zu zahlen."

Bearbeiter: Stephan Schlegel