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HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 212/14, Beschluss v. 20.11.2014, HRRS 2015 Nr. 57


BGH 1 StR 212/14 - Beschluss vom 20. November 2014 (BGH)

Offensichtliche Fassungsversehen der Urteilsgründe.

§ 267 StPO

Entscheidungstenor

Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. September 2014 werden auf Seite 6 unter Randnummer 21 wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahin berichtigt, dass nach dem Wort "ausgeschlossen." der Satz: "Bei den Schlussanträgen war die Öffentlichkeit hergestellt." eingefügt wird.

HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 57

Bearbeiter: Karsten Gaede