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HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 317

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 491/02, Beschluss v. 01.03.2006, HRRS 2006 Nr. 317


BGH 1 StR 491/02 - Beschluss vom 1. März 2006

Gegenvorstellung.

Vor § 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Gegenvorstellung von Rechtsanwalt P. gegen den Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 wird zurückgewiesen.

Gründe

Der Senat hat in dem genannten Beschluss im Einzelnen dargelegt, dass die Voraussetzungen dafür fehlen, die rechtskräftige Entscheidung des Senats vom 12. März 2003 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.

Daraus, dass Rechtsanwalt P. nunmehr darlegt, warum er die Auffassung des Senats nicht teilt, ergibt sich nichts anderes.

HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 317

Bearbeiter: Karsten Gaede