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S. 494 (Heft 12/2021) Die Bestimmung von Vollendung und Beendigung bei der Steuerhinterziehung anhand der Rechtsprechung des BGH Von Jonas Koschmieder, Bielefeld[*] I. Einleitung Vollendung und Beendigung – was im allgemeinen Sprachgebrauch wie Synonyme für ein und dasselbe klingen mag, ist im Juristischen strikt auseinander zu halten.[1] Denn die Frage, wann die Zeitpunkte von Vollendung und Beendigung, die vor...

S. 15 (Heft 1/2022) EncroChat – einige ergänzende Gedanken Von RA Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Hamburg The road to hell is paved with good intentions – der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Vorsätzen. Hierbei denke ich an die Strafverfolgungsbehörden, die sicherlich mit dem guten Willen, dem Drogenhandel und den dort tätigen Dealern einen schweren Schlag zu versetzen...

S. 18 (Heft 1/2022) Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überblick für Berufseinsteiger Von RA Dr. Momme Buchholz, Arne Haupt und Stefan Kinzel, Kiel[*] I. Einleitung Der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer hebt die Beistands- und Schutzaufgabe des Strafverteidigers[1] gegenüber dem Mandanten in seinen "Thesen zur Strafverteidigung"[2] hervor: "Der Verteidiger hat seinen Mandanten zu unterstützen und dessen Rechte und Interessen bestmöglich...

S. 32 (Heft 1/2022) Kompendium zum Besetzungseinwand Von Julius Lantermann, Frankfurt a.M. I. Einleitung Seit der Änderung der §§ 222a, 222b StPO können die Tatgerichte die Besetzungsfrage aus der Revision verbannen. Auf dem Weg zur Präklusionswirkung ist jetzt jedoch ein kompliziertes[1] Zwischenverfahren zu bestreiten. Der Beitrag stellt dieses Verfahren in seinen Grundlagen dar und soll auch Antworten auf...

S. 74 (Heft 2/2022) Psychosoziale Prozessbegleitung – eine Gefährdung der Beschuldigtenrechte? Von Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Unkel und Prof. Dr. Gaby Temme, Düsseldorf[*] I. Einleitung Der Strafprozess dient allein dem Schutz des*der Beschuldigten und der Geltendmachung des staatlichen Strafanspruches. Insofern sind Einschränkungen der Rechte des*der Beschuldigten im Sinne einer viktimären Gesellschaft, d.h. einer Opferzuwendung der gesamten Gesellschaft...

S. 86 (Heft 2/2022) Die Auswirkungen der "Hochstufung" des § 184b StGB zum Verbrechen auf das Jugendstrafverfahren Von RiLG Martin Fuchs, Hof[*] I. Einleitung Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021[1] ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit ihm wurden die Tatbestände des § 184b StGB – mit einer Ausnahme in § 184b Abs. 1...

S. 109 (Heft 3/2022) Ungünstige Wiederaufnahme Eine kritische Betrachtung Von Prof. Dr. Jochen Bung, M.A., Hamburg[*] Um die Bedeutung der jüngsten Reform des Wiederaufnahmerechts[1] angemessen einschätzen zu können[2] , ist es ratsam, die im Interesse der Reform stehende Vorschrift des § 362 StPO möglichst aus dem Kontext des Begriffs der Wiederaufnahme herauszulösen, sie also nicht als Komplementärvorschrift zu...

S. 113 (Heft 3/2022) Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren Zugl. Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 – 2 Ws 682/21 Von Dr. Tobias Wickel, Ulm[*] I. Einleitung Die gerichtliche Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren setzt nach § 435 Absatz 3 Satz 1 StPO grundsätzlich die Durchführung eines dem Zwischenverfahren i.S.d. §§ 199 ff. StPO im Wesentlichen...

S. 118 (Heft 3/2022) Der neue § 362 Nr. 5 StPO im System der Wiederaufnahmegründe Von Sophie-Charlotte von Bierbrauer zu Brennstein, LL.B., M.A., Potsdam[*] I. Einleitung Am 30.12.2021 ist das "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" und ein neuer § 362 Nr. 5 StPO in Kraft getreten.[1] Nach dieser neuen Vorschrift ist eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens...

Walther , Franziska Maria: Der "Vollrausch" als Straftat (§ 323a StGB) – Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung, Duncker & Humblot, Strafrechtliche Abhandlungen, Band 300, 2021, 163 S., ISBN: 978-3-428-18141-4). Spendel bezeichnete den Vollrausch mit Fug und Recht als eine der umstrittensten, wenn nicht gar die strittigste Strafvorschrift des ganzen Strafgesetzbuchs (LK, 11. Aufl. 2005...