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S. 413 (Heft 10/2018) HRRS-Praxishinweis: Neues zur Widerspruchslösung Zugleich Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 637 Von Richter am Landgericht Sebastian Beining, DüsseldorfI. Einleitung In einem im Mai 2018 – auf die Revision des Angeklagten hin – ergangenen Urteil[1] hat sich der 5. Strafsenat mit der Frage auseinandergesetzt, ob mit der Revision nur dann erfolgreich gerügt werden könne, dass...

S. 416 (Heft 10/2018) Fehlerhafter Strafrahmen in der Revision Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 575 Von Ref. iur. Julius Lantermann[*] Der 3. Strafsenat hatte über eine Staatsanwaltsrevision zu befinden, in der das Tatgericht den Strafrahmen wegen verminderter Schuldfähigkeit und Anstiftung gemildert hatte. Der Senat erkannte zwar in der Milderung wegen Anstiftung einen Rechtsfehler, schloss aber ein Beruhen auf...

S. 457 (Heft 11/2018) Die Selbstbelastungsfreiheit im Lichte der EU-Richtlinie 2016/343 vom 9.3.2016 Von Dr. Momme Buchholz, Hamburg[*] Die EU-Richtlinie (EU) 2016/343 vom 9.3.2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. 2016 L 65, 1) war gem. Art. 14 Abs...

S. 461 (Heft 11/2018) Mittäterschaft als Voraussetzung strafschärfender gemeinschaftlicher Tatbegehung nach § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StGB a.F. (§ 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB n.F.)? Von Richter am Landgericht Jan Dehne-Niemann, Mannheim I. Einleitung: Sachverhalt und Inhalt des Beschlusses BGH NStZ 2017, 580 = HRRS 2017 Nr. 414 Mit Beschluss vom 10.01.2017...

S. 467 (Heft 11/2018) Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH Von Rita Vavra/Sascha Holznagel, Wissenschaftliche Mitarbeiter, HU Berlin I. Einleitung Der Eventualvorsatz ist ein "Dauerbrenner", sei es in den universitären Abschlussprüfungen, in der wissenschaftlichen Diskussion oder in der Rechtsprechung. Dieser Beitrag wird sich dem Thema aus revisionsrechtlicher Perspektive nähern. Es wird auf revisionsrechtliche Besonderheiten eingegangen, um...

S. 475 (Heft 11/2018) Die Bedeutung der zivilrechtlichen Aufklärungspflichten für die Einwilligung in die Körperverletzung Von Katrina Iversen, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg I. Einführung In der strafrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass jede die körperliche Integrität berührende Maßnahme des Arztes eine tatbestandliche Körperverletzung darstellt. Diese bedarf, um eigenmächtige Eingriffe auszuschließen, einer besonderen Rechtfertigung, einer Einwilligung,[1] welche eine...

S. 514 (Heft 12/2018) Notwehr gegen den unvermeidbaren Erlaubnistatumstandsirrtum Von Constantin Ladwig, Bucerius Law School, Hamburg I. Einleitung Der Beitrag soll das Zusammentreffen des selbst hochumstrittenen Erlaubnistatumstandsirrtums (nachfolgend: ETI) und der Notwehr beleuchten. Als Illustration diene folgender Fall:[1] Eine Frau brachte einen Bekannten abends mit in das eheliche Haus. Beide befanden sich in stark alkoholisierten Zustand (1,7...

S. 510 (Heft 12/2018) Beweisverwertungsverbot bei Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit im medizinischen Kontext Anmerkung zu BGH HRRS 2018 Nr. 528 Von Dr. Carina Dorneck, M.mel., Lehrstuhl Prof. Dr. Henning Rosenau, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Selbstbelastungsfreiheit ist von ausschlaggebender Bedeutung für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Sie steht im Mittelpunkt der hier vorliegenden Entscheidung, die deshalb Anlass bietet, die Garantie...

S. 523 (Heft 12/2018) Aufklärungspflichten des Gebrauchtwagenhändlers Strafbewehrte Täuschungshandlungen beim Verkauf von Unfallfahrzeugen Von Dr. Christina Lang/ Dr. Detlev Binder/ Robin Oberschelp, Bielefeld Zur Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB hat sich inzwischen eine unübersichtliche Kasuistik entwickelt. In der Praxis eine besondere Bedeutung nehmen dabei Aufklärungspflichten zu Kaufverträgen ein, wobei vor allem der Gebrauchtwagenhandel als herausragende praxisrelevante Materie anzusehen...

S. 530 (Heft 12/2018) Thomas Fischer: Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. 375 Seiten, ISBN 978-3-426-27687-7, 22,99 € (gebundene Ausgabe), Droemer-Verlag, München 2018. Muß ein Kenner des Strafrechts (z.B. auch HRRS-Leser) dieses Buch lesen? Ja, unbedingt! Wer noch nicht im Strafrechtssystem voll drin steckt, wird ebenfalls begeistert...