HRRS

Mai 2004
5. Jahrgang

Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht

Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)

IV. Wirtschaftsstrafrecht und Nebengebiete


405. BGH 3 StR 501/03 - Beschluss vom 13. Februar 2004 (LG Wuppertal)

Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts; Verhältnis zur Einziehung gem. § 74 StGB); Verfallsanordnung (unbillige Härte).

§ 33 BtMG; § 74 StGB; § 73 c StGB

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Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gem. § 33 Abs. 2 BtMG sind die einzuziehenden Gegenstände genau zu bezeichnen. Dazu gehört auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts.


366. BGH 2 ARs 4/04 2 AR 9/04 - Beschluss vom 25. Februar 2004

Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeitskonzentration; Gericht des Orts der Strafanstalt; Sicherungshaft; kurzzeitige und vorübergehende Einweisung).

§ 462 a Abs. 4 Satz 1 StPO

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Weder die Vollstreckung der Sicherungshaft in einer Justizvollzugsanstalt noch die dortige kurzzeitige und absehbar vorübergehende Einweisung eines Verurteilten begründen den Übergang der Zuständigkeit auf die am Ort dieser Strafanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Zuständigkeitskonzentration gem. § 462 Abs. 4 StPO.