HRR-Strafrecht

April 2001
2. Jahrgang

Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht

Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)

II. Strafzumessungs- und Maßregelrecht

BGH 2 StR 487/00 - Urteil v. 7. Februar 2001 (LG Mühlhausen)

Bildung einer Gesamtstrafe

§ 54 StGB

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1. Es ist unzulässig die Gesamtstrafe auf Grund einer Rechenformel zu bilden. Jeder Schematismus ist der Gesamtstrafenbildung fremd.

2. Bei der Gesamtstrafenbildung sind vielmehr die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen.

3. Hierbei kann die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht

BGH 1 StR 564/00 - Beschluß v. 16. Januar 2001 (LG Mannheim)

Voraussetzungen für den Täter-Opfer-Ausgleich

§ 46a Nr. 1 StGB

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1. Der Täter-Opfer-Ausgleich setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß.

2. Ein einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt nicht.

BGH 5 StR 493/00 - Beschluß v. 11. Januar 2001 (LG Berlin)

Beihilfe zum Mord; Strafzumessung bei mehreren Mordmerkmalen; Habgier und Absicht der Ermöglichung einer anderen Straftat

§§ 211, 27 StGB; § 46 StGB

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Stehen die zwei erfüllten Mordmerkmale (Habgier und Absicht der Ermöglichung einer anderen Straftat) in ihrem sachlichen Gehalt und dem besonderen Unrechtscharakter weitgehend in inhaltlicher Deckung, sollte das Tatgericht von der Annahme eines Strafschärfungsgrundes wegen der Erfüllung zweier Mordmerkmale absehen.

BGH 2 StR 29/01 - Beschluß v. 28. Februar 2001 (LG Meiningen)

Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist

§§ 69, 69a StGB

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1. Der Entziehung der Fahrerlaubnis steht grundsätzlich nicht entgegenstehen, daß der Täter bei Begehung der abgeurteilten Taten kein Fahrzeug geführt hat.

2. Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll.

BGH 5 StR 368/00 - Beschluß v. 21. Februar 2001 (LG Krefeld)

Sofortige Beschwerde; Entschädigungsentscheidung; Verfahrenseinstellung; Verfahrensabschluß; Faires Verfahren und Wiederaufnahme bei § 154 StPO: Versagungsgrund (§ 5 Abs. 2 StrEG).

§ 304 StPO; § 154 StPO; § 8 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG

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Zwar ist für eine Entschädigungsentscheidung grundsätzlich erst Raum, wenn das gesamte Verfahren abgeschlossen ist (BGHR StrEG § 8 Verfahrensabschluß 1). Soweit sich jedoch die Taten, die gemäß § 154 StPO von der Verfolgung ausgenommen worden sind, als Teile einer stets in gleicher Weise verlaufenden Serie von Straftaten darstellen, kann dies anders sein. Hat das Gericht den Angeklagten etwa aus subjektiven Gründen freigesprochen und liegen die Gründe, die zum Freispruch geführt haben, auch bei den eingestellten Taten offenbar vor, liegt mangels hinreichendem Tatverdacht ein ausreichender Verfahrensabschluß vor.

BGH 3 StR 516/00 - Beschluß v. 10. Januar 2001 (LG Kiel)

Verhältnis zwischen nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Erlaß der Strafe; Härteausgleich

§§ 55, 56g StGB

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1. Im Verhältnis zwischen der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB und dem Straferlaß gemäß § 56 g StGB kommt keiner der Vorschriften Priorität zu.

2. Der Konflikt muß im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgelöst werden.