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Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): tatbeteiligte

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BGH 5 StR 99/07, Beschluss vom 17.04.2007 (LG Cottbus)

Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen vermeintlichen Tatbeteiligten (Beleg der erforderlichen Gesamtwürdigung; Würdigung des Glaubhaftigkeitsindizes der Selbstbelastung durch den Mitangeklagten); versuchte Körperverletzung durch Geschlechtsverkehr mit einem Aidskranken (Vorsatz).

§ 261 StPO; § 224 StGB; § 223 StGB; § 15 StGB

externe Fundstelle(n): StV 2007, 402


BGH 3 StR 343/11, Urteil vom 19.01.2012 (LG Hamburg)

BGHSt; Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; Verstoß gegen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; genehmigungsfähiges Geschäft; Vorteil; Embargoverstoß; rechtswidrige Vermögensverschiebung).

§ 73 StGB; § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AWG

externe Fundstelle(n): BGHSt 57, 79; NJW 2012, 1159; NStZ 2012, 265; NStZ 2012, 381


BGH 4 StR 416/20, Beschluss vom 24.03.2021 (LG Aachen)

BGHSt; besondere persönliche Merkmale (Garantenstellung aus Ingerenz; Unerheblichkeit der Anzahl der beim Teilnehmer fehlenden besonderen persönlichen Merkmale für die Strafrahmenverschiebung).

§ 13 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 2 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 2 StGB

externe Fundstelle(n): BGHSt 66, 66; NJW 2021, 1767; NStZ 2022, 220; StV 2021, 482


BGH 3 StR 301/17, Urteil vom 02.11.2017 (LG Hildesheim)

Voraussetzungen einer wesentlichen Aufklärungshilfe (Schaffung einer sichereren Grundlage für die Aburteilung eines Tatbeteiligten).

§ 46b StGB

externe Fundstelle(n): StV 2019, 447


BGH 1 StR 651/10, Beschluss vom 08.02.2011 (LG Münster)

BGHSt; Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei Schwarzlohnabrede (erforderliche Feststellungen; Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer; Differenzierung zwischen der Steuerhinterziehung auf Zeit und auf Dauer in der Strafzumessung); Konkurrenzen zwischen Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung (mehrfache Strafrahmenverschiebung bei der Beihilfe zu einem Sonderdelikt).

§ 370 Abs. 1 AO; § 41a EStG; § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StPO; § 28 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 2 StGB; § 52 StGB

externe Fundstelle(n): BGHSt 56, 153; NJW 2011, 2526; NStZ 2011, 641; StV 2011, 485


BGH 3 StR 363/22, Urteil vom 23.03.2023 (LG Mönchengladbach)

Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Gesamtbetrachtung: Tatherrschaft, Tatinteresse); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vollstreckungsstand der Vorverurteilung); Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrere Tatbeteiligter, Kennzeichnung im Urteilstenor).

§ 239a Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 253 Abs. 1 und 2 StGB; § 255 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 55 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


BGH 3 StR 419/10, Urteil vom 17.02.2011 (LG Düsseldorf)

BGHSt; Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft (erheblicher objektiver Tatbeitrag; unverzichtbare Voraussetzung; besonders hohes Entdeckungsrisiko; Schmiere stehen); Ausspähen von Daten (Skimming); gewerbs- und bandenmäßiges Nachmachen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion.

§ 30 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 202a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 152b StGB

externe Fundstelle(n): BGHSt 56, 170; NJW 2011, 2375; NStZ 2012, 438; NStZ-RR 2011, 368


BVerfG 1 BvR 2378/98, Urteil vom 03.03.2004 (-)

Großer Lauschangriff (akustische Wohnraumüberwachung; Menschenwürde: keine Gleichsetzung mit dem Wesensgehalt; Objektformel; Wohnungsgrundrecht; Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung (Abbruch der Überwachung; Löschung; Verwertungsverbot; Vertrauensverhältnis; Familienangehörige; andere Personen des besonderen Vertrauens: Seelsorger, Ärzte, Strafverteidiger); Anordnung (Prognoseentscheidung; Verlängerung; Abbruch); gerichtliche Kontrolle (Überprüfung durch den Beschuldigten und Wohnungsinhaber; Beschwerde für sonstige Betroffene; Feststellungsinteresse / Rechtsschutzinteresse auch bei Erledigung); Verfahrensakten (rechtliches Gehör; faires Verfahren; Aufnahme in die Hauptakten, wenn Benachrichtigung zulässig; Gefährdung des Ermittlungszwecks; Gefährdung von Leib oder Leben; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des weiteren Einsatzes eines nicht offen ermittelnden Beamten als nicht ausreichendes Kriterium); Zweckänderung der gewonnenen personenbezogenen Informationen (eigenständiger Eingriff; Grundsatz der Zweckbindung; Rechtfertigung durch Allgemeinbelange; Vereinbarkeit der Verwendungszwecke; Normenklarheit; bereichsspezifische Regelung); Übermittlung zur Gefahrenabwehr (Übermittlungsschwelle; dringende Gefahr; vergleichbare Wertigkeit der bedrohten Rechtsgüter mit den Anforderungen des Primäreingriffes); Kennzeichnung der personenbezogenen Informationen; Löschung (Vernichtungspflicht; Sperrung; Rechtsschutzinteresse); Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (exakte Bezeichnung der angegriffenen Bestimmungen; Betroffenheit bei verfassungsändernden Gesetzen; mittelbare Prüfung verfassungsändernder Gesetze im Rahmen der Prüfung der Ausführungsgesetze; fehlender Rechtsweg; fehlende Kenntnis der Maßnahme; unmittelbare Betroffenheit ohne Vollzug; Darlegung der Betroffenheit; ausreichen "einiger Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit"); Prüfung nicht zulässig angegriffener Vorschriften (Regelungszusammenhang; Prüfung von Amts wegen; Ausstrahlung); Erledigung der Verfassungsbeschwerde (Tod des Beschwerdeführers; Fortführung durch den Erben nur bei eigenen Interesse).

Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 und 2 GG; § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 100 d Abs. 3 StPO; § 100 d Abs. 5 S. 2 StPO; § 100 f Abs. 1 StPO; § 101 Abs. 1 S. 1 und 2 StPO; § 101 Abs. 1 S. 3

externe Fundstelle(n): BVerfGE 109, 279; NJW 2004, 999; StV 2004, 169


BGH 2 StR 395/22, Beschluss vom 08.12.2022 (LG Frankfurt am Main)

Geldwäsche (alte Fassung; Beteiligung an der Vortat: Herkunftsverschleierung, Verschiebung der Tatbeute zwischen mehreren Tatbeteiligten; Konkurrenzen: Tatmehrheit, Tateinheit); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Geldwäsche: alte Fassung, Geldwäscheobjekt, Einziehung von Tatobjekten, Vereitelung der Originaleinziehung).

§ 261 StGB aF; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB


BGH 3 StR 5/16, Beschluss vom 23.02.2016 (LG Oldenburg)

Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten (beendeter/unbeendeter Versuch; Fehlschlag; Rücktrittshorizont; Vorstellung im Rücktrittszeitpunkt; Freiwilligkeit).

§ 24 StGB


Abfragedauer: 0,0667 s