Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 2 StR 47/20, Urteil vom 28.04.2021 (LG Wiesbaden)
BGHSt; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer: Beteiligte an dem dargestellten sexuellen Missbrauch; Besitzverschaffen); schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Täterschaft; Teilnahme einer Person ohne Körperkontakt; kinderpornographische Absicht eines Teilnehmers; Verbreiten); Konkurrenzen; Strafzumessung (straferschwerende Berücksichtigung von verjährten Taten).
§ 184b StGB a.F.; § 176a StGB a.F.; § 52 StGB
externe Fundstelle(n): BGHSt 66, 105; NJW 2021, 3476; NStZ 2022, 363
BGH 1 StR 676/10, Beschluss vom 15.02.2011 (LG München II)
BGHSt; Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive Zurechnung; Vorsatz: wesentlicher Irrtum über den Kausalverlauf; Mittäterschaft); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagungen der Strafmilderung des Versuchs bei nicht zurechenbarer Vollendung.
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 16 StGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 4 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 23 Abs. 2 StGB
externe Fundstelle(n): BGHSt 56, 162; NJW 2011, 2065; NStZ 2012, 41; StV 2011, 541
BGH 1 StR 159/17, Urteil vom 15.05.2018 (LG Frankfurt a. M.)
Bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung (Begriff der Bande; mögliche bandenmäßige Begehung mit dolus eventualis; Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung durch wissentliche Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell: Wissenszurechnung in der AG, kein Vertrauensschutz durch unterbliebenes staatliches Einschreiten); Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung eines unterbliebenen staatlichen Einschreitens gegen die Tat: Steuerhinterziehung; strafmildernde Berücksichtigung des Versagens von Kontrollstrukturen; strafschärfende Berücksichtigung des Vorliegens von Regelbeispielen, die keinen besonders schweren Fall begründen; strafschärfende Berücksichtigung der Verstrickung Dritter in die Tat); Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (kein Verstoß bei Bitte des Vorsitzenden Richters an einzelne Zuschauer, den Sitzungssaal zu verlassen); Verfahrensrüge (anzuwendende Rechtslage: Zeitpunkt der Vornahme der richterlichen Handlung); Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Presseäußerungen des Richters zu einem den gleichen Sachverhalt betreffenden anderen Verfahren); Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Beurteilung des Angeklagten als Allein- statt Mittäter: ausnahmsweise keine Hinweispflicht, wenn Beiträge des vermeintlichen Mittäter nicht zugerechnet werden sollen); Beihilfe (Voraussetzungen; Beihilfe durch berufstypisches Verhalten: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter; psychische Beihilfe: Voraussetzungen).
§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 AO; § 1 UStG; § 46 Abs. 1 StGB; § 169 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 24 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 265 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 1 StGB
externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2018, 368 ; StV 2019, 49
BGH 2 StR 566/24, Urteil vom 26.03.2025 (LG Köln)
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Eventualvorsatz; Messerstiche eines anderen Beteiligten bei fortgesetzter Mitwirkung des Angeklagten; Indizien für koordiniertes Vorgehen); Erörterungsmangel (Körperverletzung mit Todesfolge; Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei Revision der Nebenklage); Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung: Exzess des Mittäters, spezifische Gefahr eines tödlichen Ausgangs, schutzlose Lage des Opfers aufgrund der Körperverletzung, naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation).
§ 15 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 227 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
BGH 1 StR 204/23, Urteil vom 16.04.2024 (LG München I)
Einziehung (Abgrenzung von „für“ und „durch“ die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat für das Erlangen, Vorliegen von Tatlohn nur, wenn der Täter ihn auch behalten soll; Gesamtschuld).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 421 ff. BGB
BGH 1 StR 229/09, Beschluss vom 24.06.2009 (LG Mannheim)
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer durch Scheinrechnungen (Vorspiegelung tatsächlich nicht vorhandener Betriebsausgaben; Verschleierung verdeckter Gewinnausschüttungen); Berechnungsdarstellung bei der Beihilfe (Erfassung der individuellen Tatschuld); Verfolgungsverjährung (Verjährungsunterbrechung).
§ 370 AO; § 27 StGB; § 78 StGB; § 78c StGB
externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2009, 311
BGH 1 StR 412/11, Urteil vom 24.01.2012 (LG Karlsruhe)
BGHR; Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen Organisationsdelikten" (Maßstab des Schuldspruchs; Unwirksamkeit der Anklage; Informationsfunktion).
§ 200 StPO; § 264 StPO; § 263 Abs. 5 StGB; § 207 StPO; § 210 StPO
externe Fundstelle(n): BGHSt 57, 88; NJW 2012, 867; NStZ 2012, 279; NStZ 2013, 351; StV 2012, 451
BGH 5 StR 423/25, Urteil vom 24.09.2025 (LG Berlin I)
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei dauernden Konfliktsituationen; niedrige Beweggründe bei Tötung als Machtdemonstration).
§ 211 StGB
BGH 3 StR 210/10, Urteil vom 05.08.2010 (LG Wuppertal)
Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung; Erheblichkeit des in Aussicht gestellten Übels; error in persona; Mittäterschaft (Zurechnung; hinreichend konkrete Vorstellung von Handlungen eines Mittäters; Vorhersehbarkeit; Mittäterexzess).
§ 239a StGB; § 239b StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
BGH 3 StR 518/95, Beschluss vom 27.03.1996 (LG Wuppertal)
BGHSt 42, 107; Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der Vergewaltigung, wenn diese als Serienstraftat begangen wurde (Tat im prozessualen Sinne; Unschuldsvermutung; Verteidigungsrechte des Angeklagten); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bzw. von Kindern (unterschiedliche Konkretisierungsanforderungen).
Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 EMRK; § 177 Abs. 2 StGB; § 174 StGB; § 264 StPO; § 261 StPO
externe Fundstelle(n): BGHSt 42, 107; NJW 1996, 2107; NStZ 1996, 349; StV 1996, 363
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