Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 1 StR 197/24, Urteil vom 18.09.2024 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung von „für“ die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer Gesellschaft, wenn nur dieser unmittelbar ein Vermögenswert für die Tat zufließt: Erlangen von Tatlohn durch Veräußerung der Gesellschaftsanteile; Begriff des Erlangens „für“ die Tat: Erlangen von Vermögenswerten bereits vor der Tat; Abgrenzung zu sonstigen Zuwendungen, Erlangen durch Insichgeschäft).
§ 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB; § 181 BGB
BGH 1 StR 68/03, Beschluss vom 12.03.2003 (LG Schweinfurt)
BGHR; Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen zum Beleg einer Absprache mit einem mitbeschuldigten Belastungszeugen (Bescheidung; Prozessverschleppungsabsicht; dienstliche Erklärungen; prozessfremde Zwecke; Freibeweisverfahren); Urteilsgründe.
§ 22 Nr. 5 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 267 StPO; Art. 6 EMRK
externe Fundstelle(n): NStZ 2003, 558; StV 2003, 315
BGH 2 StR 67/22, Beschluss vom 07.02.2023 (LG Darmstadt)
Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende Schadensbeträge, Schätzung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, zwei Drittel des Nettoumsatzes als gezahlte Nettolohnsumme veranschlagt, Hochrechnung der Nettolöhne auf Bruttolöhne, Lohnsteuerklasse); Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, wirtschaftlicher Vorteil, nicht Abführen der geschuldeten Beiträge zur Sozialversicherung, Tatlohn, andere Zuwendungen, Rechtsgrund, Deckmantel).
§ 46 StGB; § 266a StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
BGH 6 StR 220/23, Beschluss vom 17.10.2023 (LG Neubrandenburg)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verkehrswert, gewöhnliche Verkaufspreis für Waren gleicher Art und Güte); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern, Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen (Der Wahlfeststellung entsprechende wahlweise Begründung der Einziehung; Ermessensausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 74a StGB; § 74f StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 244a StGB
BGH 2 StR 557/24, Urteil vom 04.06.2025 (LG Erfurt)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Beweiswürdigung: Verkaufserlöse aus Handel mit Cannabis und Betäubungsmitteln, erhebliche Bargeldreserven, Weiterverkaufsfälle, Möglichkeit der Schätzung; „durch“ die Tat erlangt: Abgrenzung von Mitverfügungsgewalt und transitorischem Besitz, nicht unerhebliche Zeitspanne).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 73d Abs. 2 StGB; § 261 StPO
BGH 1 StR 12/01, Urteil vom 20.03.2001 (LG Deggendorf)
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB; Ermessen); Zahlungserleichterungen beim Verfall nach Maßgabe der für Geldstrafen geltenden Grundsätze; Bewertungseinheit und Anhaltspunkte; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Feststellung des Wirkstoffgehalts
§ 73c Abs. 1 StGB; § 42 StGB; § 29 BtMG
BGH GSSt 1/24, Beschluss vom 03.02.2025 (LG Frankfurt am Main)
BGHSt; Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung und teilweise für den Eigenkonsum bestimmt Beurteilung der Besitzstrafbarkeit nach der Eigenkonsummenge statt nach der Gesamtmenge, keine Korrektur durch Gesamtbetrachtung; Konkurrenzen zwischen Besitz und Handeltreiben: Besitz als Auffangtatbestand, Tateinheit zum Handeltreiben); Einziehung von Tatobjekten (Cannabis: Bestimmung des Tatobjekts, Freigrenze, Einziehung der Eigenkonsummenge, Einziehung getrennt verwahrter Besitzmengen, Fortwirkung der konkurrenzrechtlich verdrängten Strafvorschrift hinsichtlich sonstiger Rechtsfolgen, keine Ausnahme wegen verwaltungsrechtlich erlaubter Menge, Verhältnismäßigkeit: Erlaubnistatbestand kein hinreichender Grund für teilweises Absehen von Einziehung).
§ 1 KCanG; § 2 Abs. 1 KCanG; § 2 Abs. 3 KCanG; § 3 KCanG; § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG; § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG; § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG; § 34 Abs. 3 KCanG; § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG; § 37 KCanG; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 2 StGB;
BGH 4 StR 503/20, Beschluss vom 09.06.2021 (LG Hagen)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen: faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über Erlangtes; Betäubungsmittelgeschäfte).
§ 73 Abs. 1 StGB
BGH 3 StR 381/21, Beschluss vom 21.12.2021 (LG Osnabrück)
Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher Vorgang; faktische Verfügungsgewalt; Herrschaftsverhältnis; ungehinderter Zugriff; keine sichere Zuordnung).
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2022, 109
BGH 5 StR 98/94, Urteil vom 26.07.1994 (LG Berlin)
BGHSt 40, 218; mittelbare Täterschaft durch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (Abgrenzung zur Anstiftung; Tötungshandlung an innerdeutscher Grenze; keine Rechtfertigung wegen offensichtlichen und unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte; Mittäterschaft; Täter hinter dem Täter); Umfang des Vortrags einer Besetzungsrüge.
§ 25 StGB; § 212 StGB; § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e Abs. 3 GVG; § 26 StGB
externe Fundstelle(n): BGHSt 40, 218; NJW 1994, 2703; NStZ 1994, 537; NStZ 1994, 586; NStZ 1995, 26; StV 1994, 534
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