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BGH 1 StR 332/24, Beschluss vom 17.12.2024 (LG München I)

Wertersatzeinziehung (Erlöschen des Einziehungsanspruchs bei Einverständnis des Angeklagten mit der außergerichtlichen Einziehung).

§ 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB


BGH 6 StR 335/23, Urteil vom 16.12.2024 (LG Hannover)

Recht auf ein faires Verfahren: Mitwirkung eines Staatsanwalts, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird, beschuldigter Staatsanwalt, „befangener“ Staatsanwalt, Mitwirkung an der Hauptverhandlung als Sitzungsvertreter (Bewertung des gesamten Verfahrensablaufs, Gesamtbetrachtung aller Umstände: Bestehen eines „prozessualen Bandes“, Substanz der Verdachtsmomente [Verdachtsgrad], Verfahrenssicherungen vonseiten der Staatsanwaltschaft; Verfahrensrüge: Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen, umfassende Darstellung in der Revisionsbegründung, Erkundigungspflicht); Grundsätze der Strafzumessung (ernsthafte Aufklärungsbemühungen).

Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46b StGB, § 31 BtMG


BGH 6 StR 238/24, Urteil vom 12.12.2024 (LG Dessau-Roßlau)

Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, Kongruenzgebot; Angriffsrichtung); Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz; Bedeutung für den Schuldspruch); Betäubungsmittelgesetz; Konsumcannabisgesetz; Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einziehung: fehlende Mitteilung eines früheren Einziehungsausspruchs, Wiedergabe des Tenors, fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstands einer früheren Einziehungsentscheidung); Beihilfe (konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner Beiträge); Revisionsbeschränkung (isolierte Anfechtung des Strafausspruchs); Grundsätze der Strafzumessung (Geständnis: strafmildernde Berücksichtigung, Auseinandersetzung mit der Tat, Bereuen).

§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 StPO; § 64 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 55 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 46 StGB


BGH 3 StR 508/24, Beschluss vom 10.12.2024 (LG Osnabrück)

Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Transport-/Kuriertätigkeit); Einfuhr von Betäubungsmitteln.

§ 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB


BGH 6 StR 488/24, Beschluss vom 10.12.2024 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO


BGH 4 StR 343/24, Urteil vom 05.12.2024 (LG Dortmund)

Einziehung (Verfügungsgewalt: Mittäterschaft, Absprache über Beuteteilung; Beweiswürdigung: Vereinbarung von Mittätern über die Tatbeute; Erlöschen von Verletztenansprüchen: Erfüllung); Rechtsmittelbeschränkung (Einziehungsanordnung).

§ 73 StGB; § 73c StGB; § 73e StGB; § 261 StPO


BGH 5 StR 498/23, Urteil vom 04.12.2024 (LG Berlin)

Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Corona-Tests (konkludente Täuschung; Empfängerhorizont; normativer Gesamtzusammenhang; Geltendmachung eines Anspruchs; Vermögensschaden; formal-normative Betrachtung; Marktwert; Kompensation).

§ 263 StGB


BGH 6 StR 210/24, Urteil vom 27.11.2024 (LG Coburg)

Gewerbsmäßiger Betrug, bandenmäßiger Betrug (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: wertende Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände); Revisionsbeschränkung (Zweifelsfälle: Ermittlung des Gewollten im Wege der Auslegung).

§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO


BGH AK 90/24, Beschluss vom 27.11.2024 (OLG München)

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB


BGH 1 StR 473/23, Urteil vom 27.11.2024 (LG Frankfurt am Main)

Einziehung von Tatlohn (Arbeitslohn als Tatlohn: Erlangen des Bruttolohns einschließlich der Lohnsteuer; sog. steuerrechtliche Lösung bei Einziehung von versteuerten Taterträgen: Berücksichtigung der Einziehung als Werbekosten, kein Abzugsverbot; Berücksichtigung von Härtefällen nur im Vollstreckungsverfahren, Einziehung ist keine Strafe); zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von Taterträgen; im Regelfall kein Anwendungsbereich neben Einziehung nach neuem Recht).

§ 73 Abs. 1 StGB; § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG; § 9 EStG; § 12 Nr. 4 EStG; § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO; § 41 StGB


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