Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 1 StR 510/21, Beschluss vom 18.05.2022 (LG Heidelberg)
Einziehung (Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen des Ersatzanspruchs des Geschädigten auch durch Zahlung eines Mitangeklagten).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 StGB
BGH 1 StR 55/22, Beschluss vom 18.05.2022 (LG Ellwangen)
Dreiecksbetrug (Zurechnung der Verfügung des Getäuschten zum Vermögensinhaber: Lager-Theorie, Schutz- oder Prüffunktion des Getäuschten).
§ 263 Abs. 1 StGB
BGH 5 StR 450/21, Beschluss vom 12.05.2022 (LG Leipzig)
Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als Beweisermittlungsantrag (Zulässigkeit; in der Revisionsbegründung mitzuteilende Aktenbestandteile; Beruhen).
§ 244 Abs. 3 StPO; § 245 Abs. 2 S. 1 StPO; § 337 StPO; § 344 StPO
BGH 2 StR 51/22, Beschluss vom 10.05.2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
BGH 3 StR 412/21, Urteil vom 05.05.2022 (LG Koblenz)
Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung; keine zwingende Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung bei fehlerhaftem Schuldspruch; Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln.
§ 46 StGB; § 56 StGB; § 64 StGB; § 318 StPO
BGH 2 StR 1/21, Urteil vom 13.04.2022 (LG Frankfurt am Main)
Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig beurteilbar, Teilrechtskraft, stufenweise entstehende Gesamtentscheidung, Geldwäschehandlung); Einziehung (Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern: Unmöglichkeit durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Tathandlung, bestimmender Strafzumessungsgrund, Vereitelung der Originaleinziehung, Ermessen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Geldwäsche: Geldwäscheobjekt, neue Fassung; gesamtschuldnerische Haftung); Geldwäsche (mehrere Handlungen: Handlungsmehrheit, natürliche Handlungseinheit); Verschlechterungsverbot (Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat: Einziehung).
§ 344 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 74 Abs. 2 StGB; § 74c Abs. 1 StGB; § 261 StGB
BGH 2 StR 64/22, Beschluss vom 11.04.2022 (LG Aachen)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Berechnung: Umrechnungskurs, Zuflusszeitpunkt); erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen: Überzeugung von der deliktischen Herkunft der erlangten Gegenstände; zur Zurechnung außerstande Sehen).
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
BGH 2 StR 405/21, Beschluss vom 31.03.2022 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
BGH 2 StR 151/21, Beschluss vom 30.03.2022 (LG Frankfurt am Main)
Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung in einem Verfahren, Erstreckung der Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, Maßgeblichkeit des Verfolgungswillens der Strafverfolgungsbehörde, Zweck der Untersuchungsmaßnahme, Sach- und Verfahrenszusammenhang, Heranziehung des Akteninhalts zur Auslegung, weit gefasster Tatverdacht); Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Versuch, Würdigung in einer Gesamtschau) Urteil (Gegenstand der Urteilsformel: keine gesetzlichen Regelbeispiele); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Wert des Gegenstandes: keine Berücksichtigung von Darlehenszinsen und nicht näher festgestellten Kosten; gesamtschuldnerische Haftung: Verzicht auf Strafverfolgung).
§ 263 StGB; § 78 StGB; § 78c StGB; § 46 StGB; § 23 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 260 StPO
BGH 1 StR 511/21, Beschluss vom 23.03.2022 (LG Stuttgart)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen Beiträge nach dem Entstehungsprinzip: Berechnung des Arbeitsentgelt nach tarifvertraglich oder nach dem MiLoG geschuldeten Arbeitsentgelt, Unerheblichkeit des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt, Unterschied zur nach dem Zuflussprinzip zu berechnenden hinterzogenen Lohnsteuer).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 22 Abs. 1 SGB IV, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 1 MiLoG; § 370 Abs. 1 AO
Abfragedauer: 0,0759 s