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BGH 3 StR 343/22, Urteil vom 29.06.2023 (LG Kleve)

Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi „Falsche Polizeibeamte“); Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (wertenden Gesamtbetrachtung); Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung der Einziehung von Taterträgen).

§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 74c StGB


BGH 6 StR 260/23, Beschluss vom 27.06.2023 (LG Weiden i.d. OPf.)

Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Tatmittel: „Spesen“, Erlangen eines Geldbetrages für die Durchführung einer Tat, Ermessen des Tatgerichts).

§ 74 Abs. 1 StGB; § 74c Abs. 1 StGB


BGH 4 StR 481/22, Urteil vom 22.06.2023 (LG Kassel)

Diebstahl mit Waffen (Versuch: Tatentschluss; anderes gefährliches Werkzeug: objektive Kriterien, kein subjektives Element, abstrakte Gefahr, geplante Nutzung allein zum Aufbruch oder Aufsprengen eines Behältnisses); gefährliche Körperverletzung; Raub (Versuch: Finalzusammenhang); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Beinahe-Unfall; Versuch: Begründung einer abstrakten Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut; verkehrsfremder Inneneingriff: bedingter Schädigungsvorsatz, Vorgänge im fließenden Verkehr); Diebstahl (Strafzumessung: besonders schwerer Fall, indizielle Wirkung, Einreise eigens zur Begehung von Straftaten, gewohnheitsmäßige Begehungsweise, Wert der gestohlenen Sache, Wertminderung, Zurückgelangen an den Eigentümer); Beihilfe (Anwesenheit am Tatort: Billigung der Straftat, Bestärkung im Tatentschluss); Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich: Verurteilungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Strafaussetzung); Revisionsbeschränkung (einzelne rechtliche Gesichtspunkte: Urkundenfälschung, Tateinheit, Verklammerung; Revisionsbegründung); Beschränkung der Verfolgung (konkrete Bezeichnung ausgeschiedener Tatteile: Eindeutigkeit des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs, Hinweis auf die Anklage ausreichend).

§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 224 StGB; § 249 StGB; § 315b StGB; § 243 StGB; § 27 StGB; § 54 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 154a StPO


BVerfG 2 BvL 3/20, Beschluss vom 14.06.2023 (AG Bernau bei Berlin, AG Münster, AG Pasewalk)

Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot (konkrete Normenkontrolle betreffend die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zum unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten; erhöhte Begründungsanforderungen bei erneuter Vorlage nach früherer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Bindungswirkung der Vorentscheidung; Rechts- und Gesetzeskraft; Erfordernis der Darlegung einer rechtserheblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage; Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit; Kernbereich privater Lebensgestaltung; kein unbeschränkbares „Recht auf Rausch“; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Gesundheitsschutz als legitimer Zweck auch angesichts eher geringer Gefahren eines mäßigen Konsums; Verhinderung der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln vor allem bei Jugendlichen; Schutz des sozialen Zusammenlebens; Erforderlichkeit einer Strafbarkeit; Einschätzungs- und Entscheidungsprärogative des Gesetzgebers; Übermaßverbot; „prozessuale Lösung“ bei Gelegenheitskonsumenten; allgemeiner Gleichheitssatz; sachliche Gründe für unterschiedliche Behandlung von Cannabis und Alkohol bzw. Nikotin; uneinheitliche Rechtsanwendungspraxis; Bestimmtheitsgebot; Schwellenwerte für geringe Menge; gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung); Begründungsanforderungen an eine Richtervorlage.

Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 1 BtMG; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 31 BtMG


BGH 1 StR 413/22, Beschluss vom 14.06.2023 (LG München II)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO


BGH 1 StR 139/23, Beschluss vom 13.06.2023 (LG Bonn)

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung.

§ 54 StGB; § 55 StGB


BGH 5 StR 100/23, Beschluss vom 24.05.2023 (LG Dresden)

Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit; Umfang des erbrachten Tatbeitrags; Mittäter).

§ 52 StGB


BGH 6 StR 275/22, Beschluss vom 17.05.2023 (LG Verden)

BGHSt; gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich: Begehen durch Unterlassen, Garanten, Verabredung zu einem Nichtstun, zeitweilige Präsenz mindestens zweier handlungspflichtiger Garanten am Tatort; Sinn und Zweck der Vorschrift, effektiver Rechtsgüterschutz); Zwangsprostitution (Deliktstypus: Erfolgsdelikt; Vollendung: jedenfalls Aufnahme der Prostitutionsausübung; gewerbsmäßiges Handeln: Absicht durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen, kein Erfordernis mehrerer Taten); Tateinheit und Tatmehrheit (Zahl der geförderten Haupttaten und Beihilfehandlungen); Abgabe von Betäubungsmitteln (Gewahrsamsübertragung).

§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 13 StGB; § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 232a Abs. 4 StGB; § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB StGB; § 52 StGB; § 53 StGB


BGH 5 StR 98/23, Beschluss vom 09.05.2023 (LG Kiel)

Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall.

§ 49 StGB


BGH 3 StR 81/23, Beschluss vom 03.05.2023 (LG Bad Kreuznach)

Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten).

§ 261 StGB a.F.; § 74c StGB


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