Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 2 StR 369/22, Urteil vom 19.07.2023 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Bestimmung der Höhe des Einziehungsbetrages: Verkehrswert der Beutegegenstände zurzeit der Erlangung; etwas Erlangen: faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsmacht, mittäterschaftliches Handeln, kurzfristiges und transitorisches Erhalten, Überlassung der Beute zum Transport); Geldwäsche (bandenmäßige Begehung: Bande, gleichartige rechtliche Bewertung der Taten, Straflosigkeit eines Vortäters, persönlicher Strafaufhebungsgrund).
§ 73c StGB; § 261 StGB
BGH 2 StR 255/22, Urteil vom 19.07.2023 (LG Kassel)
Veruntreuende Unterschlagung (Beweiswürdigung: Gesamtwürdigung be- und entlastender Indizien, Einlassungen ohne Beweis, ungeprüftes Hinnehmen, Bereicherungsabsicht, Gesamtheit der Indizien; gewerbsmäßiger Betrug): Schuldfähigkeit (narzisstische Störung: mehr oder weniger unwiderstehlicher Zwang; Spielsucht: Grad und Ausmaß psychopathologischer Symptome; mehrstufige Prüfung; Gesamtwürdigung: zwei verschiedene Störungsbilder, wechselseitiges Bedingen zweier Störungsbilder).
§ 246 Abs. 2 StGB; § 263 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO
BGH 2 StR 369/22, Beschluss vom 19.07.2023 (LG Frankfurt am Main)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision: Form, elektronisches Dokument, Signatur, elektronisches Anwaltspostfach, Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, Serverausfall, kein Vorhalten eines geeigneten Systems).
§ 32d StPO
BGH 2 StR 423/22, Beschluss vom 18.07.2023 (LG Frankfurt am Main)
Zuhälterei (Ausbeutung: Entziehung eines erheblichen Teils der Einnahmen, gesamte Einnahmen, 50%, Zweifelsgrundsatz); Zwangsprostitution (Veranlassung zur Fortsetzung; Beweiswürdigung: summarische Würdigung der Bekundungen der Zeugin, geständige Einlassungen des Angeklagten; Gewerbsmäßigkeit); Versuch (Rücktritt: Rücktrittshorizont); Strafzumessung (zusammengefasste Darstellung der Strafzumessungerwägungen; Grundsätze der Strafzumessung: durch das begangene Delikt verwirklichtes Unrecht, Würdigung der Gesamtheit der Taten, Gesamtstrafenbildung).
§ 181a StGB; § 232a StGB; § 232 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
BGH 5 StR 118/23, Beschluss vom 18.07.2023 (LG Itzehoe)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
BGH 6 StR 175/23, Beschluss vom 11.07.2023 (LG Nürnberg-Fürth)
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs).
§ 404 Abs. 2 StPO; § 406 Abs. 3 StPO; § 291 Satz 1 BGB; § 187 Abs. 1 BGB analog
BVerfG 2 BvL 9/23, Beschluss vom 05.07.2023 (AG Münster)
Weitere unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot (konkrete Normenkontrolle betreffend die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zum unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten; erhöhte Begründungsanforderungen bei erneuter Vorlage nach früherer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Erfordernis der Darlegung einer rechtserheblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Übermaßverbot; „prozessuale Lösung“ bei Gelegenheitskonsumenten; allgemeiner Gleichheitssatz; bloße Unterschiede in der Rechtsanwendungspraxis).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 29 BtMG; § 31a BtMG
BGH 5 StR 147/23, Beschluss vom 05.07.2023 (LG Itzehoe)
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts (Handlungsort bei Verbrechen; Verabredung).
§ 3 StGB; § 9 Abs. 1 StGB
BGH 2 StR 98/23, Beschluss vom 04.07.2023 (LG Aachen)
Computerbetrug (Konkurrenzen: Fälschung beweiserheblicher Daten, natürliche Handlungseinheit, mehrfache Nutzung eines Kundenkontos, Tateinheit).
§ 263a StGB; § 52 StGB
BGH 2 StR 219/22, Beschluss vom 04.07.2023 (LG Frankfurt am Main)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einhandmesser: Küche, gekorene Waffe, individuelle Zweckbestimmung zum Verletzen von Menschen, konkrete Feststellungen, Gebrauch im Kontext mit dem Betäubungsmittelhandel, weitere Einhandmesser; Mitsichführen: besonderes persönliches Merkmal, qualifikationsbegründendes tatbezogenes Merkmal, eigene Bewaffnung eines Teilnehmers, Beihilfe; Sich-Befinden in Griffweite; Verfügbarkeit von Schusswaffen: keine besondere Einsatzbestimmung notwendig; Schlagringmesser; Strafklageverbrauch: rechtskräftiger Strafbefehl wegen Waffendelikte); Einziehung von Tatobjekten (Geldwäsche: alte Fassung, Tatertrag, ersatzweise Einziehung des Wertes des Tatobjekts, Vereitelung, Einziehung des Wertes von Tatobjekten, tatbeteiligter Nichteigentümer).
§ 30a BtMG; § 28 StGB; § 27 StGB; § 261 StGB aF; § 74 StGB; § 74c StGB
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